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[04.03.2010, Technologieförderung Münster GmbH, Gabriele Felder]
Ab dem 1. März können Geschmacksmuster (Designs) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden. Damit steht Anmeldern der Onlineservice DPMAdirekt nun für alle gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung.
Möglich wurde das erweiterte Angebot durch Verordnung vom 10. Februar 2010 zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof.